Altersvorsorge für Selbstständige: Förderung ab 2027
Kurz gesagt
Ab 1. Januar 2027 sind Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erstmals für die geförderte private Altersvorsorge förderberechtigt.
Es gelten die gleichen Zulagen wie für alle: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr und bis zu 300 € je Kind, ab 120 € Eigenbeitrag.
Welche Selbstständigen sind ab 2027 förderberechtigt?
Ab 1. Januar 2027 sind Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit erstmals förderberechtigt. Bisher blieben die meisten Selbstständigen bei der Riester-Förderung außen vor, wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig waren oder über den Ehepartner mittelbar gefördert wurden.
Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Bundestag · Stand Oktober 2026
Welche Zulagen bekommen Selbstständige?
Die gleichen wie alle Förderberechtigten: 50 % Grundzulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 €. Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch kommen bis zu 300 € dazu. Wer jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Warum passt die neue Förderung zu schwankendem Einkommen?
Die Zulage hängt ab 2027 am Eigenbeitrag, nicht mehr am Vorjahreseinkommen. Bisher brauchte es für die volle Zulage 4 % des Vorjahreseinkommens. Jetzt reicht für Zulagen ein Eigenbeitrag ab 120 € im Jahr; wer 1.800 € einzahlt, bekommt die volle Grundzulage. Unter 120 € gibt es keine Zulagen.
Quellen: BMF-FAQ, §§ 84–86 EStG · Stand Oktober 2026
Was ist mit Selbstständigen, die schon rentenversicherungspflichtig sind?
Wer als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, etwa in bestimmten Berufen, war schon bisher förderberechtigt. Die Zulagen gibt es je Person und Jahr nur einmal, auch bei mehreren Tätigkeiten.
Was sollten Selbstständige vor dem Einstieg klären?
- Welche Nachweise braucht der Anbieter oder die Zentrale Zulagenstelle für die Förderberechtigung?
- Welche Effektivkosten hat das Produkt, und gibt es eine Beitragsgarantie?
- Lassen sich Beiträge flexibel anpassen oder aussetzen?
- Welche Auszahlungsformen gibt es: lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85?
Wie geht es für dich weiter?
Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.
Häufige Fragen
Welche Selbstständigen sind ab 2027 förderberechtigt?
Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Welche Nachweise nötig sind, erfährst du beim Anbieter oder bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Bekomme ich als Selbstständige oder Selbstständiger die gleichen Zulagen?
Ja. Es gelten die gleichen Regeln: 50 % Grundzulage auf die ersten 360 €, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 €, dazu bis 300 € je Kind.
Was gilt, wenn ich zusätzlich angestellt bin?
Wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, war schon bisher förderberechtigt. Die Zulagen gibt es je Person und Jahr nur einmal, nicht je Tätigkeit.
Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?
Die Zulage richtet sich ab 2027 nach deinem Eigenbeitrag, nicht nach deinem Einkommen. Wichtig ist, mindestens 120 € im Jahr einzuzahlen. Darunter gibt es keine Zulagen.
Quellen
- FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
- Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
- Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge (Textarchiv 2026, KW 13) – Deutscher Bundestag. Belegt: Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes am 27.03.2026. Abgerufen: 14.10.2026.
Stand: · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen