Kinderzulage 2027: So funktioniert die Förderung für Eltern

Kurz gesagt

Ab 2027 gibt es je Kind mit Kindergeldanspruch 1 € Kinderzulage für jeden Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € im Jahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr.

Ein Eigenbeitrag von 300 € im Jahr (25 € im Monat) reicht für die volle Kinderzulage, für jedes Kind.

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Wie hoch ist die Kinderzulage ab 2027?

Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch gibt es 1 € Kinderzulage je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € im Jahr. Die Grenze gilt je Kind: Wer 300 € im Jahr einzahlt, bekommt für jedes Kind die volle Kinderzulage. Dazu kommt die Grundzulage. Unter 120 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es keine Zulagen.

Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026

Wie viel Zulage bekommen Eltern? Beispiele

Zulagen ab 2027 für Eltern (pro Jahr)
BeitragGrundzulageKinderzulageZusammen
10 € im Monat, 1 Kind60 €120 €180 €
25 € im Monat, 1 Kind150 €300 €450 €
25 € im Monat, 2 Kinder150 €600 €750 €
50 € im Monat, 2 Kinder240 €600 €840 €
100 € im Monat, 3 Kinder390 €900 €1.290 €
145 € im Jahr, 2 Kinder72,50 €290 €362,50 €

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Riester-Recht?

Bisher gab es feste Beträge: 300 € für Kinder, die ab 2008 geboren sind, und 185 € für ältere Kinder. Voll gezahlt wurden sie nur, wenn der Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen, mindestens 60 €) erreicht war; sonst wurde gekürzt. Ab 2027 hängt die Kinderzulage direkt am Eigenbeitrag.

Beispiel: Ein Elternteil mit 30.000 € Vorjahreseinkommen und einem Kind, das 25 € im Monat einzahlt, bekam bisher 196,55 € Zulagen, weil der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht war. Ab 2027 sind es 450 €.

Quellen: §§ 84–86 EStG, BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Wer bekommt die Kinderzulage?

Je Kind gibt es die Kinderzulage nur einmal. Bisher galt: Bei verheirateten Eltern geht sie an die Mutter, auf gemeinsamen Antrag an den Vater. Bei nicht verheirateten Eltern bekommt sie, wer das Kindergeld erhält. Frag deinen Anbieter, wem sie bei euch zugeordnet ist, denn nur dort fließt sie in den Vertrag.

Quelle: §§ 84–86 EStG · Stand Oktober 2026

Wie lange gibt es die Kinderzulage?

So lange, wie für das Kind Kindergeld gezahlt wird: mindestens bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium längstens bis 25. Der 2027-Check rechnet vorsichtig bis zum Jahr des 18. Geburtstags.

Und die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein eigener Gesetzentwurf und noch nicht beschlossen. Geplant sind 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren. Mit der Kinderzulage hat sie nichts zu tun.

Wie geht es für dich weiter?

Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage ab 2027?

1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Beispiel: Mit 145 € Eigenbeitrag und zwei Kindern gibt es 290 € Kinderzulage, dazu 72,50 € Grundzulage.

Wer bekommt die Kinderzulage, Mutter oder Vater?

Die Kinderzulage gibt es je Kind nur einmal. Bisher galt: Bei verheirateten Eltern bekommt sie die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater. Bei nicht verheirateten Eltern bekommt sie, wer das Kindergeld erhält. Frag deinen Anbieter, wem sie bei euch zugeordnet ist.

Wie lange gibt es die Kinderzulage?

Solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird: mindestens bis 18, bei Ausbildung oder Studium längstens bis 25.

Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Recht?

Bisher gab es feste 300 € (Geburt ab 2008) bzw. 185 € (Geburt vor 2008), wenn der Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens erreicht war. Ab 2027 richtet sich die Kinderzulage nach dem Eigenbeitrag, höchstens 300 €, und der Mindesteigenbeitrag beträgt 120 € im Jahr.

Quellen

  1. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. Einkommensteuergesetz §§ 84–86 (Grundzulage, Kinderzulage, Mindesteigenbeitrag – bisheriges Recht) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 €/300 €, Mindesteigenbeitrag 4 % / 2.100 € / 60 €. Abgerufen: 14.10.2026.

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