Riester auszahlen lassen: Formen, Beginn und Steuern

Kurz gesagt

Riester-Verträge zahlen frühestens mit 62 aus, wenn sie ab 2012 abgeschlossen wurden, sonst mit 60. Zu Beginn sind bis zu 30 % Teilkapital möglich, der Rest fließt als lebenslange Rente.

Alle Auszahlungen aus gefördertem Vermögen sind nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig.

Drei Fragen zu deinem Vertrag

Wann hat dein Riester-Vertrag begonnen?
Wohneigentum
Läuft dein Vertrag schon nach neuem Recht (umgestellt oder übertragen)?

Hinweis: Rentenpilot gibt Orientierung und rechnet mit den gesetzlichen Förderregeln. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Vermittlung von Verträgen.

Ab wann zahlt ein Riester-Vertrag aus?

Bei Verträgen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, frühestens mit 62. Bei Verträgen bis 2011 frühestens mit 60. Den vereinbarten Beginn findest du im Vertrag. Eine vollständige Auszahlung vorher gilt als Kündigung mit Rückforderung der Förderung.

Quelle: § 1 AltZertG · Stand Oktober 2026

Welche Auszahlungsformen gibt es?

  • Lebenslange Rente: monatlich, solange du lebst.
  • Teilkapital: zu Beginn bis zu 30 % des Guthabens auf einmal, der Rest als Rente.
  • Kleinbetragsrente: Eine sehr kleine Rente kann mit einer Einmalzahlung abgefunden werden.
  • Wohn-Riester: Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, aus Bestandsverträgen bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht.
  • Auszahlplan nach neuem Recht: mindestens bis zum 85. Lebensjahr, wenn der Vertrag nach neuem Recht läuft.

Quellen: § 1 AltZertG, BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Leistungen aus geförderten Verträgen sind nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig. Das gilt für Renten, Teilkapital und Abfindungen. Der Anbieter meldet die Beträge ans Finanzamt. Für Wohn-Riester wird das entnommene Kapital über das Wohnförderkonto besteuert; laut BMF wird diese Besteuerung auf 5 Jahre ab Auszahlungsbeginn verkürzt.

Quellen: § 22 Nr. 5 EStG, BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Wie geht es für dich weiter?

Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich mir Riester auszahlen lassen?

Bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei Verträgen bis 2011 frühestens mit 60. Der genaue Beginn steht in deinem Vertrag.

Kann ich mir Riester auf einmal auszahlen lassen?

Nur teilweise: Zu Beginn der Auszahlung sind bis zu 30 % als Einmalbetrag möglich. Ist die monatliche Rente sehr klein, kann sie als Kleinbetragsrente abgefunden werden. Eine vollständige Auszahlung vorher gilt als Kündigung.

Was ist eine Kleinbetragsrente?

Eine sehr kleine monatliche Rente, die der Anbieter mit einer Einmalzahlung abfinden kann. Die Grenze hängt von der jährlich angepassten Bezugsgröße in der Sozialversicherung ab. Dein Anbieter sagt dir, ob dein Vertrag darunter fällt.

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Nachgelagert und voll: Renten, Teilkapital und Abfindungen aus gefördertem Vermögen zählen zu deinem steuerpflichtigen Einkommen im Jahr der Auszahlung.

Was gilt 2027 für Wohn-Riester?

Entnahmen für selbst genutztes Wohneigentum aus Bestandsverträgen sind bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht möglich. Laut BMF wird die Besteuerung des Wohnförderkontos auf 5 Jahre ab Auszahlungsbeginn verkürzt.

Quellen

  1. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 (bisheriges Recht) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Auszahlung frühestens mit 62 bzw. 60, bis zu 30 % Teilkapital, Kleinbetragsrente. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Einkommensteuergesetz § 22 Nr. 5 (Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  4. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.

Stand: · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen