Riester umwandeln: Förderung umstellen oder Guthaben übertragen

Kurz gesagt

Bestehende Riester-Verträge werden 2027 nicht automatisch umgewandelt. Du kannst die Förderung per Erklärung beim Anbieter auf das neue Recht umstellen oder dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

In beiden Fällen musst du bisherige Zulagen nicht zurückzahlen, aber beides ist unwiderruflich.

2027-Check starten

Wird mein Riester-Vertrag 2027 automatisch umgewandelt?

Nein. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie laufen nach den bisherigen Regeln weiter: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € bzw. 185 €, Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens. Eine automatische Umstellung gibt es nur in einem Fall: wenn du einen neuen geförderten Vertrag abschließt. Dann werden alle bestehenden Riester-Verträge auf das neue Recht umgestellt.

Quellen: BMF-FAQ, §§ 84–86 EStG · Stand Oktober 2026

Wie stelle ich die Förderung auf das neue Recht um?

Du gibst gegenüber deinem Anbieter eine Erklärung ab. Er muss nicht zustimmen. Ab dann gilt für deinen Vertrag die neue Förderung: bis 540 € Grundzulage und bis 300 € je Kind, ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Bisherige Zulagen musst du nicht zurückzahlen. Die Umstellung ist unwiderruflich.

Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026

Wie übertrage ich mein Guthaben?

Bei einer Übertragung wechselt dein Guthaben in ein anderes gefördertes Produkt, zum Beispiel in ein Altersvorsorgedepot. Auch hier musst du bisherige Zulagen nicht zurückzahlen. Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht, und nach der Übertragung gibt es kein Zurück. Den Ablauf beschreibt die Seite Riester zu ETF.

Quellen: BMF-FAQ, Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026

Umstellen oder übertragen: Was ist der Unterschied?

Förderung umstellen und Guthaben übertragen im Vergleich
MerkmalFörderung umstellenGuthaben übertragen
Wie?Erklärung gegenüber deinem AnbieterAntrag auf Übertragung in ein anderes gefördertes Produkt
Zustimmung des AnbietersNicht nötigNeuer Vertrag beim aufnehmenden Anbieter
Bisherige ZulagenBleiben, keine RückzahlungBleiben, keine Rückzahlung
Förderung danachNeues RechtNeues Recht
BeitragsgarantieBeim Anbieter erfragenEntfällt im Altersvorsorgedepot
RückwegKeiner, unwiderruflichKeiner nach Übertragung ins Altersvorsorgedepot
KostenBeim Anbieter erfragenBeim alten und neuen Anbieter erfragen

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Welche Stolpersteine gibt es?

  • Unwiderruflich: Umstellung und Übertragung ins Altersvorsorgedepot lassen sich nicht rückgängig machen.
  • Neuer Vertrag stellt alles um: Ein weiterer geförderter Vertrag stellt alle bestehenden Riester-Verträge automatisch auf das neue Recht um.
  • Garantie: Bestehende Riester-Verträge garantieren zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Im Altersvorsorgedepot gibt es diese Garantie nicht.
  • Mindesteigenbeitrag: Nach neuem Recht gibt es unter 120 € Eigenbeitrag im Jahr keine Zulagen, auch nicht anteilig. Bisher wurden die Zulagen anteilig gekürzt.
  • Kosten: Bei einer Übertragung können Kosten beim alten und beim neuen Anbieter anfallen, etwa neue Abschlusskosten.
  • Wohn-Riester: Entnahmen aus Bestandsverträgen sind bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht möglich.

Quellen: BMF-FAQ, § 1 AltZertG, Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026

Wann ändert sich für mich etwas bei den Zulagen?

Das hängt von deinem Beitrag, deinem Einkommen und deinen Kindern ab. Bisher brauchte es für die volle Zulage 4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 € abzüglich Zulagen. Ab 2027 zählt der Eigenbeitrag selbst. Der 2027-Check stellt beide Rechnungen für deine Angaben nebeneinander.

Wie geht es für dich weiter?

Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.

Häufige Fragen

Wird mein Riester-Vertrag 2027 automatisch umgewandelt?

Nein. Für Bestandsverträge gilt Bestandsschutz. Sie laufen nach bisherigem Recht weiter, bis du selbst etwas änderst. Eine Ausnahme: Schließt du einen neuen geförderten Vertrag ab, werden alle bestehenden Riester-Verträge automatisch umgestellt.

Braucht die Umstellung die Zustimmung meines Anbieters?

Nein. Die Umstellung auf die neue Förderung erfolgt per Erklärung gegenüber deinem Anbieter, ohne dass er zustimmen muss.

Muss ich beim Umwandeln Zulagen zurückzahlen?

Nein. Weder beim Umstellen der Förderung noch beim Übertragen ins Altersvorsorgedepot werden bisherige Zulagen zurückgefordert. Das ist der Unterschied zur Kündigung.

Kann ich die Umstellung rückgängig machen?

Nein. Die Umstellung ist unwiderruflich. Auch nach einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück in den alten Vertrag.

Was ist der Unterschied zwischen Umstellen und Übertragen?

Beim Umstellen bleibt dein Vertrag beim gleichen Anbieter, nur die Förderung folgt ab dann dem neuen Recht. Beim Übertragen wechselt dein Guthaben in ein anderes Produkt, etwa ein Altersvorsorgedepot. Die Beitragsgarantie des alten Vertrags entfällt dann.

Quellen

  1. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle? – Verbraucherzentrale. Belegt: Einordnung des Altersvorsorgedepots, Kosten, Stolpersteine. Abgerufen: 14.10.2026.

Stand: · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen