Quellen und Stand der Informationen

Kurz gesagt

Jede Zahl auf Rentenpilot stammt aus einer zentralen Datei mit Quelle und Stand-Datum. Hier findest du alle Quellen und welche Werte sie belegen.

Stand aller Angaben: Oktober 2026. Das neue Recht gilt ab 1. Januar 2027.

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Welche Werte nutzt Rentenpilot?

Alle Förderwerte stehen in einer zentralen Datei. Rechner und Texte lesen ausschließlich aus dieser Datei. Stand aller Werte: 14.10.2026.

Neues Recht ab 1. Januar 2027
WertAngabeQuelle
Inkrafttreten01.01.2027Deutscher Bundestag, Bundesministerium der Finanzen
Bundestag / Bundesrat27.03.2026 / 08.05.2026Deutscher Bundestag, Bundesministerium der Finanzen
Grundzulage50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 € im JahrBundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung
Kinderzulage1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je KindBundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung
Mindesteigenbeitrag120 € im Jahr, darunter keine ZulagenBundesministerium der Finanzen
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 €, jünger als 25 zu Beginn des BeitragsjahresBundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung
Selbstständigemit Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit erstmals förderberechtigtBundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Bundestag
Standardprodukthöchstens 1 % Effektivkosten im JahrBundesministerium der Finanzen, Verbraucherzentrale
Garantieprodukte80 % oder 100 % BeitragsgarantieBundesministerium der Finanzen
Auszahlplanmindestens bis zum 85. LebensjahrBundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung
Wohn-RiesterEntnahmen aus Bestandsverträgen bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht; Besteuerung des Wohnförderkontos 5 Jahre ab AuszahlungsbeginnBundesministerium der Finanzen
Frühstart-Rente (Entwurf)geplant 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren, nicht beschlossenBundesministerium der Finanzen
Bisheriges Riester-Recht (Vergleich)
WertAngabeQuelle
Grundzulage175 €Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Kinderzulage185 € (Geburt vor 2008), 300 € (ab 2008)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 €, abzüglich Zulagen, mindestens 60 €; darunter anteilige KürzungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Frühester Auszahlungsbeginn62 (Verträge ab 2012), 60 (bis 2011)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Teilkapitalbis zu 30 % zu Beginn der AuszahlungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Kündigungschädliche Verwendung: Rückforderung von Zulagen und SteuervorteilenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Finanzen
Annahmen der Modellrechnungen
WertAngabeQuelle
Renditeszenarien (Rentenrechner)3 %, 5 %, 7 % pro Jahr vor Kosten (Annahme)Annahme von Rentenpilot
Kostenstufen0,5 %, 1 %, 1,5 % pro Jahr (Auswahl)Annahme von Rentenpilot
Inflation für „heutige Kaufkraft“2 % pro JahrEuropäische Zentralbank
Rentenbeginn im 2027-CheckRegelaltersgrenze, 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Wie gehen wir mit Quellen um?

Wir nutzen offizielle Quellen von Ministerien, Parlament und Rentenversicherung sowie Gesetzestexte. Die Einordnung der Verbraucherzentrale ergänzt sie. Texte, Grafiken oder Rechner anderer Websites übernehmen wir nicht. Die Frühstart-Rente kennzeichnen wir als Entwurf, solange sie nicht beschlossen ist.

Häufige Fragen

Wie oft prüft Rentenpilot die Angaben?

Bei jeder Gesetzesänderung und jeder neuen offiziellen Information. Das Datum der letzten Prüfung steht auf jeder Seite unter „Stand“.

Was passiert, wenn sich Förderwerte ändern?

Alle Werte stehen in einer zentralen Datei. Ändert sich ein Wert, rechnen alle Rechner und Texte sofort mit dem neuen Wert.

Warum nennt Rentenpilot keine Anbieter?

Rentenpilot ist unabhängig und erlaubnisfrei. Deshalb werden keine Anbieter, Versicherer, Banken, Fonds oder ETFs genannt, verglichen oder bewertet.

Quellen

  1. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge (Textarchiv 2026, KW 13) – Deutscher Bundestag. Belegt: Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes am 27.03.2026. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
  4. Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle? – Verbraucherzentrale. Belegt: Einordnung des Altersvorsorgedepots, Kosten, Stolpersteine. Abgerufen: 14.10.2026.
  5. Einkommensteuergesetz §§ 84–86 (Grundzulage, Kinderzulage, Mindesteigenbeitrag – bisheriges Recht) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 €/300 €, Mindesteigenbeitrag 4 % / 2.100 € / 60 €. Abgerufen: 14.10.2026.
  6. Einkommensteuergesetz § 93 (Schädliche Verwendung) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen bei Kündigung. Abgerufen: 14.10.2026.
  7. Einkommensteuergesetz § 22 Nr. 5 (Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen. Abgerufen: 14.10.2026.
  8. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 (bisheriges Recht) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Auszahlung frühestens mit 62 bzw. 60, bis zu 30 % Teilkapital, Kleinbetragsrente. Abgerufen: 14.10.2026.
  9. Sozialgesetzbuch VI § 235 (Regelaltersgrenze) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Regelaltersgrenze 67 für Jahrgänge ab 1964, Übergang für frühere Jahrgänge. Abgerufen: 14.10.2026.
  10. Geldpolitische Strategie: Preisstabilität – Europäische Zentralbank. Belegt: Inflationsziel 2 % mittelfristig (Annahme für „heutige Kaufkraft“). Abgerufen: 14.10.2026.
  11. Vermittlerregister – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Belegt: Prüfung, ob Vermittler oder Berater registriert sind. Abgerufen: 14.10.2026.
  12. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679 – Amt für Veröffentlichungen der EU, EUR-Lex. Belegt: Informationspflichten (Art. 13) und Rechte der betroffenen Personen. Abgerufen: 14.10.2026.
  13. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 – World Wide Web Consortium (W3C). Belegt: Kriterien für barrierefreie Websites (Stufe AA). Abgerufen: 14.10.2026.

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