Alle Wege ins neue System: Riester ab 2027 im Überblick

Kurz gesagt

Für bestehende Riester-Verträge gibt es acht Wege, für Menschen ohne Vertrag vier. Alle stehen hier gleichwertig nebeneinander, mit ihren Folgen für Zulagen, Garantie, Steuern und den Rückweg.

Die Reihenfolge ist fest und keine Wertung; welcher Weg zu dir passt, entscheidest du.

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Welche Wege gibt es mit einem bestehenden Riester-Vertrag?

Acht Wege, von „nichts ändern“ bis „Vertrag auflösen“. Die Nummern geben nur die feste Reihenfolge an, keine Rangfolge.

Weg 1: Vertrag weiterführen wie bisher

Du änderst nichts. Für deinen Riester-Vertrag gilt Bestandsschutz, er wird nicht automatisch umgewandelt.

Zulagen
Weiter nach bisherigem Recht: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 € bzw. 300 €, Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens.
Garantie
Die Beitragsgarantie deines Vertrags bleibt bestehen.
Rückweg
Umstellen oder übertragen ist später weiterhin möglich.

Quellen: BMF-FAQ, §§ 84–86 EStG · Stand Oktober 2026

Weg 2: Beiträge stoppen, Vertrag ruhen lassen

Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Das Guthaben bleibt angelegt, du zahlst nichts mehr ein.

Zulagen
Ohne eigene Beiträge gibt es keine neuen Zulagen. Bereits erhaltene Zulagen bleiben im Vertrag.
Kosten
Verwaltungskosten können weiterlaufen. Frag deinen Anbieter nach den Kosten im ruhenden Vertrag.
Rückweg
Du kannst später wieder einzahlen, umstellen oder übertragen.

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Weg 3: Förderung auf das neue Recht umstellen

Du gibst gegenüber deinem Anbieter eine Erklärung ab. Der Vertrag bleibt, ab dann gilt die neue Förderung.

Zulagen
Ab der Umstellung gelten Grundzulage bis 540 € und Kinderzulage bis 300 € je Kind. Bisherige Zulagen musst du nicht zurückzahlen.
Zustimmung
Der Anbieter muss nicht zustimmen.
Rückweg
Die Umstellung ist unwiderruflich.

Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026

Weg 4: Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen

Du lässt dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot oder einen anderen geförderten Vertrag übertragen.

Zulagen
Bisherige Zulagen musst du für die Übertragung nicht zurückzahlen. Danach gilt die neue Förderung.
Garantie
Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht. Die Beitragsgarantie des alten Vertrags entfällt.
Rückweg
Nach der Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück.
Kosten
Beim alten und beim neuen Anbieter können Kosten anfallen. Lass sie dir vorher schriftlich nennen.

Quellen: BMF-FAQ, Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026

Weg 5: Zusätzlich einen neuen geförderten Vertrag abschließen

Du behältst den alten Vertrag und schließt einen weiteren nach neuem Recht ab.

Wichtig
Ein neuer geförderter Vertrag stellt alle bestehenden Riester-Verträge automatisch auf das neue Recht um.
Zulagen
Die Zulagen gibt es insgesamt nur einmal, nicht je Vertrag: höchstens 540 € Grundzulage im Jahr.
Rückweg
Die automatische Umstellung der bestehenden Verträge lässt sich nicht rückgängig machen.

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Weg 6: Guthaben für Wohneigentum nutzen (Wohn-Riester)

Du entnimmst Guthaben für eine selbst genutzte Wohnung oder ein Haus. Aus Bestandsverträgen geht das bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht.

Frist
Entnahmen nach bisherigem Recht bis 31.12.2027.
Steuern
Das entnommene Kapital wird über das Wohnförderkonto nachgelagert besteuert. Laut BMF wird die Besteuerung auf 5 Jahre ab Auszahlungsbeginn verkürzt.
Bedingung
Die Immobilie muss selbst bewohnt werden. Sonst gilt die Entnahme als schädliche Verwendung.

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Weg 7: Auszahlen lassen ab Rentenbeginn

Ab dem vereinbarten Rentenbeginn bekommst du eine lebenslange Rente, bei alten Verträgen auf Wunsch mit bis zu 30 % Teilkapital.

Frühester Beginn
Bei Verträgen ab 2012 mit 62, bei Verträgen bis 2011 mit 60.
Steuern
Auszahlungen sind nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig.
Neues Recht
Nach neuem Recht ist auch ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich.

Quellen: § 1 AltZertG, § 22 Nr. 5 EStG, BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Weg 8: Vertrag kündigen

Du löst den Vertrag auf und lässt dir den Rückkaufswert auszahlen. Das gilt als schädliche Verwendung.

Zulagen
Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
Steuern
Erträge im Vertrag können steuerpflichtig sein.
Schutz
Der Pfändungsschutz für das geförderte Guthaben entfällt.
Rückweg
Eine Kündigung lässt sich nicht rückgängig machen.

Quellen: § 93 EStG, BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Welche Wege gibt es ohne Riester-Vertrag?

Vier Wege: drei geförderte Produktarten nach neuem Recht und der Weg ohne geförderten Vertrag. Auch hier ist die Reihenfolge fest und keine Wertung.

Weg 1: Altersvorsorgedepot

Ein gefördertes Depot ohne Garantiepflicht. Das Geld wird zum Beispiel in Fonds oder ETFs angelegt.

Zulagen
Grundzulage bis 540 € und Kinderzulage bis 300 € je Kind, ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr.
Garantie
Keine Beitragsgarantie: Der Wert kann schwanken, auch zum Rentenbeginn.
Auszahlung
Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig.

Quellen: BMF-FAQ, Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026

Weg 2: Standardprodukt

Ein einfaches gefördertes Produkt mit gesetzlicher Kostengrenze.

Kosten
Höchstens 1 % Effektivkosten im Jahr.
Zulagen
Gleiche Förderung wie beim Altersvorsorgedepot.
Garantie
Ohne Garantiepflicht.

Quellen: BMF-FAQ, Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026

Weg 3: Garantieprodukt

Ein gefördertes Produkt mit Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %.

Garantie
Zum Rentenbeginn sind 80 % oder 100 % der Beiträge garantiert.
Zulagen
Gleiche Förderung wie beim Altersvorsorgedepot.
Kosten
Garantien kosten Rendite. Frag nach den Effektivkosten.

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Weg 4: Ohne geförderten Vertrag

Du nutzt die staatliche Förderung nicht und sorgst anders oder später vor.

Zulagen
Keine Zulagen. Dafür keine Bindung an die Regeln für geförderte Verträge.
Steuern
Andere Anlagen werden nach ihren eigenen Regeln besteuert.
Später
Ein Einstieg in die Förderung ist auch später möglich.

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Wie finde ich heraus, welche Wege mich betreffen?

Der 2027-Check fragt nach deinem Vertrag, deinem Beitrag, deiner Tätigkeit und deinen Kindern. Danach zeigt er die Wege, die dich betreffen, jeweils mit dem Satz „Betrifft dich, weil …“. Die Begründung stützt sich nur auf deine Angaben. Welchen Weg du gehst, entscheidest du.

Wie geht es für dich weiter?

Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.

Häufige Fragen

Welcher Weg passt zu mir?

Das hängt von deinen Zielen, deinem Vertrag und deiner Lage ab. Rentenpilot bewertet keinen Weg. Der 2027-Check zeigt dir, welche Wege dich aufgrund deiner Angaben betreffen, und welche Fragen du deinem Anbieter stellen kannst.

Warum steht Kündigen am Ende der Liste?

Die Reihenfolge geht von „nichts ändern“ bis „Vertrag auflösen“. Sie ist keine Rangfolge und keine Bewertung.

Kann ich mehrere Wege kombinieren?

Teilweise. Du kannst einen Vertrag zum Beispiel erst ruhen lassen und später übertragen. Manches schließt sich aus: Ein neuer geförderter Vertrag stellt bestehende Verträge automatisch um, und nach einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück.

Quellen

  1. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle? – Verbraucherzentrale. Belegt: Einordnung des Altersvorsorgedepots, Kosten, Stolpersteine. Abgerufen: 14.10.2026.
  4. Einkommensteuergesetz § 93 (Schädliche Verwendung) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen bei Kündigung. Abgerufen: 14.10.2026.
  5. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 (bisheriges Recht) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Auszahlung frühestens mit 62 bzw. 60, bis zu 30 % Teilkapital, Kleinbetragsrente. Abgerufen: 14.10.2026.

Stand: · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen