Start Alle Wege Alle Wege ins neue System: Riester ab 2027 im Überblick Kurz gesagt Für bestehende Riester-Verträge gibt es acht Wege, für Menschen ohne Vertrag vier. Alle stehen hier gleichwertig nebeneinander, mit ihren Folgen für Zulagen, Garantie, Steuern und den Rückweg.
Die Reihenfolge ist fest und keine Wertung; welcher Weg zu dir passt, entscheidest du.
2027-Check starten
Welche Wege gibt es mit einem bestehenden Riester-Vertrag? Acht Wege, von „nichts ändern“ bis „Vertrag auflösen“. Die Nummern geben nur die feste Reihenfolge an, keine Rangfolge.
1 Weg 1: Vertrag weiterführen wie bisherDu änderst nichts. Für deinen Riester-Vertrag gilt Bestandsschutz, er wird nicht automatisch umgewandelt.
Zulagen Weiter nach bisherigem Recht: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 € bzw. 300 €, Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens.
Garantie Die Beitragsgarantie deines Vertrags bleibt bestehen.
Rückweg Umstellen oder übertragen ist später weiterhin möglich. Quellen: BMF-FAQ , §§ 84–86 EStG · Stand Oktober 2026
Bestandsschutz erklärt
2 Weg 2: Beiträge stoppen, Vertrag ruhen lassenDu stellst den Vertrag beitragsfrei. Das Guthaben bleibt angelegt, du zahlst nichts mehr ein.
Zulagen Ohne eigene Beiträge gibt es keine neuen Zulagen. Bereits erhaltene Zulagen bleiben im Vertrag.
Kosten Verwaltungskosten können weiterlaufen. Frag deinen Anbieter nach den Kosten im ruhenden Vertrag.
Rückweg Du kannst später wieder einzahlen, umstellen oder übertragen. Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Ruhen lassen und Kündigen im Vergleich
3 Weg 3: Förderung auf das neue Recht umstellenDu gibst gegenüber deinem Anbieter eine Erklärung ab. Der Vertrag bleibt, ab dann gilt die neue Förderung.
Zulagen Ab der Umstellung gelten Grundzulage bis 540 € und Kinderzulage bis 300 € je Kind. Bisherige Zulagen musst du nicht zurückzahlen.
Zustimmung Der Anbieter muss nicht zustimmen.
Rückweg Die Umstellung ist unwiderruflich. Quellen: BMF-FAQ , Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026
Umstellen im Detail
4 Weg 4: Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragenDu lässt dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot oder einen anderen geförderten Vertrag übertragen.
Zulagen Bisherige Zulagen musst du für die Übertragung nicht zurückzahlen. Danach gilt die neue Förderung.
Garantie Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht. Die Beitragsgarantie des alten Vertrags entfällt.
Rückweg Nach der Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück.
Kosten Beim alten und beim neuen Anbieter können Kosten anfallen. Lass sie dir vorher schriftlich nennen. Quellen: BMF-FAQ , Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026
Vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot
5 Weg 5: Zusätzlich einen neuen geförderten Vertrag abschließenDu behältst den alten Vertrag und schließt einen weiteren nach neuem Recht ab.
Wichtig Ein neuer geförderter Vertrag stellt alle bestehenden Riester-Verträge automatisch auf das neue Recht um.
Zulagen Die Zulagen gibt es insgesamt nur einmal, nicht je Vertrag: höchstens 540 € Grundzulage im Jahr.
Rückweg Die automatische Umstellung der bestehenden Verträge lässt sich nicht rückgängig machen. Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Neue Produktarten erklärt
6 Weg 6: Guthaben für Wohneigentum nutzen (Wohn-Riester)Du entnimmst Guthaben für eine selbst genutzte Wohnung oder ein Haus. Aus Bestandsverträgen geht das bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht.
Frist Entnahmen nach bisherigem Recht bis 31.12.2027.
Steuern Das entnommene Kapital wird über das Wohnförderkonto nachgelagert besteuert. Laut BMF wird die Besteuerung auf 5 Jahre ab Auszahlungsbeginn verkürzt.
Bedingung Die Immobilie muss selbst bewohnt werden. Sonst gilt die Entnahme als schädliche Verwendung. Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Wohn-Riester im Auszahlungs-Navigator
7 Weg 7: Auszahlen lassen ab RentenbeginnAb dem vereinbarten Rentenbeginn bekommst du eine lebenslange Rente, bei alten Verträgen auf Wunsch mit bis zu 30 % Teilkapital.
Frühester Beginn Bei Verträgen ab 2012 mit 62, bei Verträgen bis 2011 mit 60.
Steuern Auszahlungen sind nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig.
Neues Recht Nach neuem Recht ist auch ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich. Quellen: § 1 AltZertG , § 22 Nr. 5 EStG , BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Zum Auszahlungs-Navigator
8 Weg 8: Vertrag kündigenDu löst den Vertrag auf und lässt dir den Rückkaufswert auszahlen. Das gilt als schädliche Verwendung.
Zulagen Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
Steuern Erträge im Vertrag können steuerpflichtig sein.
Schutz Der Pfändungsschutz für das geförderte Guthaben entfällt.
Rückweg Eine Kündigung lässt sich nicht rückgängig machen. Quellen: § 93 EStG , BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Folgen vorher berechnen
Welche Wege gibt es ohne Riester-Vertrag? Vier Wege: drei geförderte Produktarten nach neuem Recht und der Weg ohne geförderten Vertrag. Auch hier ist die Reihenfolge fest und keine Wertung.
1 Weg 1: AltersvorsorgedepotEin gefördertes Depot ohne Garantiepflicht. Das Geld wird zum Beispiel in Fonds oder ETFs angelegt.
Zulagen Grundzulage bis 540 € und Kinderzulage bis 300 € je Kind, ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr.
Garantie Keine Beitragsgarantie: Der Wert kann schwanken, auch zum Rentenbeginn.
Auszahlung Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig. Quellen: BMF-FAQ , Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026
Altersvorsorgedepot erklärt
2 Weg 2: StandardproduktEin einfaches gefördertes Produkt mit gesetzlicher Kostengrenze.
Kosten Höchstens 1 % Effektivkosten im Jahr.
Zulagen Gleiche Förderung wie beim Altersvorsorgedepot.
Garantie Ohne Garantiepflicht. Quellen: BMF-FAQ , Verbraucherzentrale · Stand Oktober 2026
Produktarten im Vergleich
3 Weg 3: GarantieproduktEin gefördertes Produkt mit Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %.
Garantie Zum Rentenbeginn sind 80 % oder 100 % der Beiträge garantiert.
Zulagen Gleiche Förderung wie beim Altersvorsorgedepot.
Kosten Garantien kosten Rendite. Frag nach den Effektivkosten. Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Produktarten im Vergleich
4 Weg 4: Ohne geförderten VertragDu nutzt die staatliche Förderung nicht und sorgst anders oder später vor.
Zulagen Keine Zulagen. Dafür keine Bindung an die Regeln für geförderte Verträge.
Steuern Andere Anlagen werden nach ihren eigenen Regeln besteuert.
Später Ein Einstieg in die Förderung ist auch später möglich. Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Zulagen durchrechnen
Wie finde ich heraus, welche Wege mich betreffen? Der 2027-Check fragt nach deinem Vertrag, deinem Beitrag, deiner Tätigkeit und deinen Kindern. Danach zeigt er die Wege, die dich betreffen, jeweils mit dem Satz „Betrifft dich, weil …“. Die Begründung stützt sich nur auf deine Angaben. Welchen Weg du gehst, entscheidest du.
Wie geht es für dich weiter? Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.
Häufige Fragen Welcher Weg passt zu mir? Das hängt von deinen Zielen, deinem Vertrag und deiner Lage ab. Rentenpilot bewertet keinen Weg. Der 2027-Check zeigt dir, welche Wege dich aufgrund deiner Angaben betreffen, und welche Fragen du deinem Anbieter stellen kannst.
Warum steht Kündigen am Ende der Liste? Die Reihenfolge geht von „nichts ändern“ bis „Vertrag auflösen“. Sie ist keine Rangfolge und keine Bewertung.
Kann ich mehrere Wege kombinieren? Teilweise. Du kannst einen Vertrag zum Beispiel erst ruhen lassen und später übertragen. Manches schließt sich aus: Ein neuer geförderter Vertrag stellt bestehende Verträge automatisch um, und nach einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück.
Quellen FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle? – Verbraucherzentrale. Belegt: Einordnung des Altersvorsorgedepots, Kosten, Stolpersteine. Abgerufen: 14.10.2026.Einkommensteuergesetz § 93 (Schädliche Verwendung) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen bei Kündigung. Abgerufen: 14.10.2026.Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 (bisheriges Recht) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Auszahlung frühestens mit 62 bzw. 60, bis zu 30 % Teilkapital, Kleinbetragsrente. Abgerufen: 14.10.2026.Stand: 14.10.2026 · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen