Frühstart-Rente: Was der Gesetzentwurf vorsieht
Kurz gesagt
Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf und noch nicht beschlossen. Geplant sind 10 € im Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren.
Bis zum Beschluss können sich Details noch ändern; diese Seite zeigt den Stand des Entwurfs.
Entwurf Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf und noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026). Alle Angaben auf dieser Seite können sich bis zum Beschluss ändern.
Was ist die Frühstart-Rente?
Laut Entwurf soll der Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 € im Monat in eine private Altersvorsorge einzahlen. Ziel ist, dass Kinder früh mit dem Vorsorgen beginnen.
Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Wie viel Geld wäre das?
Rechnerisch 10 € mal 12 Monate mal 12 Jahre: zusammen 1.440 €, ohne Erträge. Wie das Geld angelegt würde und welche Erträge möglich wären, regelt erst das Gesetz.
Müssen Eltern jetzt etwas tun?
Nein. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gibt es nichts zu beantragen und keine Frist. Rentenpilot verlinkt keine Produkte zur Frühstart-Rente.
Was gilt für Eltern schon sicher ab 2027?
Beschlossen ist die neue Kinderzulage: 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je Kind und Jahr, ab 120 € Eigenbeitrag. Sie gibt es für Eltern, die selbst in einen geförderten Vertrag einzahlen. Details auf der Seite Kinderzulage 2027.
Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026
Wie geht es für dich weiter?
Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.
Häufige Fragen
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein. Stand Oktober 2026 ist die Frühstart-Rente ein Gesetzentwurf. Sie ist nicht Teil der Regeln, die ab 1. Januar 2027 für Riester und das Altersvorsorgedepot gelten.
Wie viel Geld soll es geben?
Geplant sind 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren. Über die ganzen 12 Jahre wären das rechnerisch 1.440 €, ohne Erträge.
Müssen Eltern jetzt etwas tun?
Nein. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gibt es nichts zu beantragen.
Hat die Frühstart-Rente etwas mit der Kinderzulage zu tun?
Nein. Die Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind gibt es ab 2027 für Eltern, die selbst in einen geförderten Vertrag einzahlen. Die Frühstart-Rente wäre ein eigenes Konto für das Kind.
Quellen
- FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
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