Rentenrechner: Altersvorsorgedepot mit Zulagen berechnen

Kurz gesagt

Der Rechner zeigt, wie Beiträge und staatliche Zulagen nach den Regeln ab 2027 bis zur Rente wachsen können: in drei Szenarien mit 3, 5 und 7 % Rendite pro Jahr, jeweils nach Kosten.

Es ist eine Modellrechnung ohne Produkt- oder Anbieterbezug. Tatsächliche Renditen schwanken und können auch niedriger ausfallen.

Deine Angaben

Daraus ergibt sich die Laufzeit bis zur Rente.
Der früheste Beginn hängt vom Vertrag ab.
Dein Eigenbeitrag ohne Zulagen.
Zum Beispiel aus einem übertragenen Vertrag.
Kinder mit Kindergeld
0
Kosten pro Jahr

Effektivkosten laut Produktinformationsblatt. Für das Standardprodukt gilt höchstens 1 %.

Hinweis: Rentenpilot gibt Orientierung und rechnet mit den gesetzlichen Förderregeln. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Vermittlung von Verträgen.

Was rechnet der Rentenrechner?

Aus Alter, Rentenbeginn, Monatsbeitrag, Startguthaben und Kindern ermittelt der Rechner die Zulagen nach den Regeln ab 1. Januar 2027: Grundzulage, Kinderzulage und gegebenenfalls den Berufseinsteigerbonus. Dann zeigt er, wie Beiträge und Zulagen bis zum Rentenbeginn wachsen könnten, in drei Szenarien und nach Kosten.

Welche Annahmen stecken in der Modellrechnung?

  • Start am 1. Januar 2027, Beiträge monatlich, gleichbleibend bis zum Rentenbeginn.
  • Renditen von 3 %, 5 % und 7 % pro Jahr vor Kosten. Die Kosten werden von der Rendite abgezogen.
  • Zulagen werden am Jahresende gutgeschrieben. In Wirklichkeit zahlt die Zulagenstelle meist im Folgejahr.
  • Kinderzulage, solange Kindergeld gezahlt wird: bis 18 oder, bei Ausbildung und Studium, bis 25.
  • Heutige Kaufkraft: abgezinst mit 2 % Inflation pro Jahr, dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank.
  • Auszahlplan: gleichbleibende Monatsbeträge bis zum 85. Geburtstag, Restkapital mit gleicher Nettorendite verzinst. Steuern sind nicht abgezogen.

Quellen: BMF-FAQ, EZB, § 235 SGB VI · Stand Oktober 2026

Wie hoch sind die Zulagen je nach Beitrag?

Ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr (10 € im Monat) gibt es 60 € Grundzulage. Bis 360 € im Jahr (30 € im Monat) beträgt die Grundzulage 50 % des Beitrags, also 180 €. Darüber kommen 25 % dazu, bis zur Höchstgrenze von 540 € bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 € im Monat). Die Kinderzulage beträgt 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je Kind.

Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026

Welche Rendite ist realistisch?

Das weiß niemand im Voraus. Deshalb zeigt der Rechner eine Bandbreite statt einer einzelnen Zahl. Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht, der Wert kann schwanken. Garantieprodukte sichern 80 % oder 100 % der Beiträge ab; die Garantie kostet in der Regel Rendite.

Wie geht es für dich weiter?

Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.

Häufige Fragen

Warum rechnet der Rentenrechner mit drei Szenarien?

Niemand kennt künftige Renditen. Drei Szenarien zeigen eine Bandbreite. Die Werte 3, 5 und 7 % pro Jahr sind Annahmen, keine Prognose. Auch Verluste sind möglich.

Was bedeutet „in heutiger Kaufkraft“?

Das Kapital wird mit 2 % Inflation pro Jahr abgezinst, dem mittelfristigen Inflationsziel der Europäischen Zentralbank. So siehst du ungefähr, was der Betrag in heutigem Geld wert wäre.

Wie rechnet der Rentenrechner den Auszahlplan?

Nach neuem Recht ist ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich. Der Rechner verteilt das Kapital gleichmäßig auf die Monate bis 85 und verzinst den Rest mit der gleichen Nettorendite. Auszahlungen sind nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig; Steuern sind nicht abgezogen.

Welche Kosten setzt der Rechner an?

Du wählst 0,5, 1 oder 1,5 % pro Jahr. Für das Standardprodukt gilt eine Obergrenze von 1 % Effektivkosten im Jahr. Die Kosten deines Produkts stehen im Produktinformationsblatt.

Quellen

  1. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. Geldpolitische Strategie: Preisstabilität – Europäische Zentralbank. Belegt: Inflationsziel 2 % mittelfristig (Annahme für „heutige Kaufkraft“). Abgerufen: 14.10.2026.
  4. Sozialgesetzbuch VI § 235 (Regelaltersgrenze) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Regelaltersgrenze 67 für Jahrgänge ab 1964, Übergang für frühere Jahrgänge. Abgerufen: 14.10.2026.

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