Häufige Fragen zur Riester-Reform 2027

Kurz gesagt

Hier findest du alle Fragen und Antworten von Rentenpilot an einem Ort, nach Themen sortiert.

Jede Antwort beruht auf den gesetzlichen Regeln ab 1. Januar 2027 (Stand Oktober 2026). Die Quellen stehen am Ende der Seite.

2027-Check starten

Die Reform 2027

Was ändert sich 2027 bei der Riester-Rente?

Ab 1. Januar 2027 gilt das Altersvorsorgereformgesetz. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je Kind. Neu sind das Altersvorsorgedepot, ein Standardprodukt mit höchstens 1 % Effektivkosten und Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie.

Muss ich mit meinem Riester-Vertrag jetzt etwas tun?

Nein. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz, sie werden nicht automatisch umgewandelt. Wer möchte, kann die Förderung per Erklärung beim Anbieter umstellen oder das Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen. Beides ist unwiderruflich.

Wie viel Zulage bekomme ich ab 2027?

Das hängt von deinem Eigenbeitrag und deinen Kindern ab. 1.200 € Eigenbeitrag im Jahr ohne Kinder ergeben 390 € Grundzulage, 1.800 € ergeben 540 €. Mit 145 € Eigenbeitrag und zwei Kindern sind es 72,50 € Grundzulage plus 290 € Kinderzulage, zusammen 362,50 €.

Ist Rentenpilot eine Beratung?

Nein. Rentenpilot gibt Orientierung und rechnet mit den gesetzlichen Förderregeln. Es gibt keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Vermittlung von Verträgen und keine Provisionen.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Alle Rechner laufen in deinem Browser. Deine Eingaben werden nicht an einen Server gesendet und nicht gespeichert. Eine Standmitteilung wird nur auf deinem Gerät gelesen.

Wie genau ist das Ergebnis des 2027-Checks?

Der Check rechnet mit den gesetzlichen Förderregeln ab 2027 (Stand Oktober 2026). Die Summe bis zur Rente ist eine vereinfachte Rechnung ohne Zinsen, Kosten und Steuern. Verbindlich setzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulagen fest.

Brauche ich meine Standmitteilung für den Check?

Nein. Sie hilft aber, weil dort Guthaben, Beiträge und Zulagen stehen. Du kannst sie im Check als PDF auslesen lassen. Die Datei wird nur in deinem Browser gelesen und nicht hochgeladen.

Sagt mir der Check, was ich tun soll?

Nein. Der Check zeigt Zahlen, Folgen und alle Wege gleichberechtigt. Er bewertet keinen Vertrag und spricht kein Urteil zum Bleiben, Wechseln oder Kündigen aus.

Warum fragt der Check nach meinem Einkommen?

Nur für den Vergleich mit dem bisherigen Recht. Dort hängt der Mindesteigenbeitrag vom Vorjahreseinkommen ab (4 %, höchstens 2.100 €, abzüglich Zulagen, mindestens 60 €). Ab 2027 gilt ein fester Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Die Angabe ist freiwillig.

Mehr dazu: 2027-Check

Altersvorsorgedepot und Rentenrechner

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge, das es ab 1. Januar 2027 gibt. Das Geld wird zum Beispiel in Fonds oder ETFs angelegt. Eine Beitragsgarantie ist nicht vorgeschrieben.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot nutzen?

Alle Förderberechtigten, also vor allem Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamtinnen und Beamte. Neu ab 2027 sind auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit förderberechtigt.

Gibt es im Altersvorsorgedepot eine Garantie?

Nein, es gibt keine Garantiepflicht. Der Wert kann schwanken, auch kurz vor Rentenbeginn. Wer eine Garantie möchte, findet bei den Garantieprodukten eine Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %.

Was ist der Unterschied zum Standardprodukt?

Das Standardprodukt ist ein einfaches gefördertes Produkt mit gesetzlicher Kostengrenze: höchstens 1 % Effektivkosten im Jahr. Die Zulagen sind bei allen geförderten Produkten gleich.

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

In der Ansparphase gibt es Zulagen, Erträge bleiben im Vertrag. Die Auszahlungen im Alter sind nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz im Rentenalter.

Warum rechnet der Rentenrechner mit drei Szenarien?

Niemand kennt künftige Renditen. Drei Szenarien zeigen eine Bandbreite. Die Werte 3, 5 und 7 % pro Jahr sind Annahmen, keine Prognose. Auch Verluste sind möglich.

Was bedeutet „in heutiger Kaufkraft“?

Das Kapital wird mit 2 % Inflation pro Jahr abgezinst, dem mittelfristigen Inflationsziel der Europäischen Zentralbank. So siehst du ungefähr, was der Betrag in heutigem Geld wert wäre.

Wie rechnet der Rentenrechner den Auszahlplan?

Nach neuem Recht ist ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich. Der Rechner verteilt das Kapital gleichmäßig auf die Monate bis 85 und verzinst den Rest mit der gleichen Nettorendite. Auszahlungen sind nachgelagert voll einkommensteuerpflichtig; Steuern sind nicht abgezogen.

Welche Kosten setzt der Rechner an?

Du wählst 0,5, 1 oder 1,5 % pro Jahr. Für das Standardprodukt gilt eine Obergrenze von 1 % Effektivkosten im Jahr. Die Kosten deines Produkts stehen im Produktinformationsblatt.

Mehr dazu: Altersvorsorgedepot · Rentenrechner

Bestehende Riester-Verträge

Wird mein Riester-Vertrag 2027 automatisch umgewandelt?

Nein. Für Bestandsverträge gilt Bestandsschutz. Sie laufen nach bisherigem Recht weiter, bis du selbst etwas änderst. Eine Ausnahme: Schließt du einen neuen geförderten Vertrag ab, werden alle bestehenden Riester-Verträge automatisch umgestellt.

Braucht die Umstellung die Zustimmung meines Anbieters?

Nein. Die Umstellung auf die neue Förderung erfolgt per Erklärung gegenüber deinem Anbieter, ohne dass er zustimmen muss.

Muss ich beim Umwandeln Zulagen zurückzahlen?

Nein. Weder beim Umstellen der Förderung noch beim Übertragen ins Altersvorsorgedepot werden bisherige Zulagen zurückgefordert. Das ist der Unterschied zur Kündigung.

Kann ich die Umstellung rückgängig machen?

Nein. Die Umstellung ist unwiderruflich. Auch nach einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück in den alten Vertrag.

Was ist der Unterschied zwischen Umstellen und Übertragen?

Beim Umstellen bleibt dein Vertrag beim gleichen Anbieter, nur die Förderung folgt ab dann dem neuen Recht. Beim Übertragen wechselt dein Guthaben in ein anderes Produkt, etwa ein Altersvorsorgedepot. Die Beitragsgarantie des alten Vertrags entfällt dann.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ETFs umschichten?

Ab 2027 ja, über eine Übertragung deines Guthabens in ein Altersvorsorgedepot. Welche Fonds oder ETFs dort möglich sind, legt das jeweilige Depot fest.

Verliere ich bei der Übertragung meine Zulagen?

Nein. Die Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist ohne Rückzahlung der bisherigen Zulagen möglich. Danach gilt für neue Beiträge die Förderung nach neuem Recht.

Was kostet die Übertragung?

Das hängt von beiden Anbietern ab. Möglich sind Übertragungskosten beim alten Anbieter und Abschluss- oder laufende Kosten beim neuen. Lass dir alle Kosten vorher schriftlich nennen.

Was passiert mit der Beitragsgarantie?

Bestehende Riester-Verträge garantieren zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und Zulagen. Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht. Mit der Übertragung gibst du diese Garantie auf.

Kann ich später zurück in den alten Vertrag?

Nein. Nach der Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück.

Welcher Weg passt zu mir?

Das hängt von deinen Zielen, deinem Vertrag und deiner Lage ab. Rentenpilot bewertet keinen Weg. Der 2027-Check zeigt dir, welche Wege dich aufgrund deiner Angaben betreffen, und welche Fragen du deinem Anbieter stellen kannst.

Warum steht Kündigen am Ende der Liste?

Die Reihenfolge geht von „nichts ändern“ bis „Vertrag auflösen“. Sie ist keine Rangfolge und keine Bewertung.

Kann ich mehrere Wege kombinieren?

Teilweise. Du kannst einen Vertrag zum Beispiel erst ruhen lassen und später übertragen. Manches schließt sich aus: Ein neuer geförderter Vertrag stellt bestehende Verträge automatisch um, und nach einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot gibt es kein Zurück.

Mehr dazu: Riester umwandeln · Riester zu ETF · Alle Wege

Kündigen und Auszahlen

Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?

Der Anbieter zahlt den Rückkaufswert aus, zieht aber vorher alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile ab und führt sie an den Staat zurück. Erträge können steuerpflichtig sein. Der Pfändungsschutz für das geförderte Guthaben entfällt.

Bekomme ich bei einer Kündigung meine Beiträge zurück?

Du bekommst den Rückkaufswert abzüglich Zulagen, Steuervorteilen und Kosten. Gerade in den ersten Jahren kann der Rückkaufswert unter der Summe deiner Beiträge liegen. Die Beitragsgarantie gilt erst zum Rentenbeginn.

Kann ich statt zu kündigen die Beiträge pausieren?

Ja. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen. Das Guthaben und die bisherigen Zulagen bleiben im Vertrag, neue Zulagen gibt es ohne Beiträge nicht. Verwaltungskosten können weiterlaufen.

Wann ist eine Auszahlung keine schädliche Verwendung?

Wenn sie als Rente oder Teilkapital ab dem frühesten Rentenbeginn erfolgt (62 bei Verträgen ab 2012, 60 bei Verträgen bis 2011) oder als Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum (Wohn-Riester). Auch die Übertragung in einen anderen geförderten Vertrag ist keine Kündigung.

Woher bekomme ich den Rückkaufswert und die Zulagen?

Aus deiner jährlichen Standmitteilung oder auf Anfrage beim Anbieter. Auf dieser Seite findest du eine Vorlage für die Auskunftsanfrage.

Ab wann kann ich mir Riester auszahlen lassen?

Bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei Verträgen bis 2011 frühestens mit 60. Der genaue Beginn steht in deinem Vertrag.

Kann ich mir Riester auf einmal auszahlen lassen?

Nur teilweise: Zu Beginn der Auszahlung sind bis zu 30 % als Einmalbetrag möglich. Ist die monatliche Rente sehr klein, kann sie als Kleinbetragsrente abgefunden werden. Eine vollständige Auszahlung vorher gilt als Kündigung.

Was ist eine Kleinbetragsrente?

Eine sehr kleine monatliche Rente, die der Anbieter mit einer Einmalzahlung abfinden kann. Die Grenze hängt von der jährlich angepassten Bezugsgröße in der Sozialversicherung ab. Dein Anbieter sagt dir, ob dein Vertrag darunter fällt.

Wie wird die Riester-Rente besteuert?

Nachgelagert und voll: Renten, Teilkapital und Abfindungen aus gefördertem Vermögen zählen zu deinem steuerpflichtigen Einkommen im Jahr der Auszahlung.

Was gilt 2027 für Wohn-Riester?

Entnahmen für selbst genutztes Wohneigentum aus Bestandsverträgen sind bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht möglich. Laut BMF wird die Besteuerung des Wohnförderkontos auf 5 Jahre ab Auszahlungsbeginn verkürzt.

Mehr dazu: Riester kündigen · Riester auszahlen

Eltern, Selbstständige und Berufseinsteiger

Wie hoch ist die Kinderzulage ab 2027?

1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Beispiel: Mit 145 € Eigenbeitrag und zwei Kindern gibt es 290 € Kinderzulage, dazu 72,50 € Grundzulage.

Wer bekommt die Kinderzulage, Mutter oder Vater?

Die Kinderzulage gibt es je Kind nur einmal. Bisher galt: Bei verheirateten Eltern bekommt sie die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater. Bei nicht verheirateten Eltern bekommt sie, wer das Kindergeld erhält. Frag deinen Anbieter, wem sie bei euch zugeordnet ist.

Wie lange gibt es die Kinderzulage?

Solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird: mindestens bis 18, bei Ausbildung oder Studium längstens bis 25.

Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Recht?

Bisher gab es feste 300 € (Geburt ab 2008) bzw. 185 € (Geburt vor 2008), wenn der Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens erreicht war. Ab 2027 richtet sich die Kinderzulage nach dem Eigenbeitrag, höchstens 300 €, und der Mindesteigenbeitrag beträgt 120 € im Jahr.

Welche Selbstständigen sind ab 2027 förderberechtigt?

Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Welche Nachweise nötig sind, erfährst du beim Anbieter oder bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Bekomme ich als Selbstständige oder Selbstständiger die gleichen Zulagen?

Ja. Es gelten die gleichen Regeln: 50 % Grundzulage auf die ersten 360 €, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 €, dazu bis 300 € je Kind.

Was gilt, wenn ich zusätzlich angestellt bin?

Wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, war schon bisher förderberechtigt. Die Zulagen gibt es je Person und Jahr nur einmal, nicht je Tätigkeit.

Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?

Die Zulage richtet sich ab 2027 nach deinem Eigenbeitrag, nicht nach deinem Einkommen. Wichtig ist, mindestens 120 € im Jahr einzuzahlen. Darunter gibt es keine Zulagen.

Wer bekommt den Berufseinsteigerbonus?

Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind. Der Bonus beträgt einmalig 200 €.

Wie bekomme ich den Bonus?

Er gehört zur Zulage und wird wie sie über deinen Anbieter beantragt. Frag dort nach, ob ein Zulagenantrag vorliegt.

Was bringt schon ein kleiner Beitrag?

Mit 10 € im Monat (120 € im Jahr) gibt es 60 € Grundzulage, also 50 % auf deinen Beitrag. Bis 360 € Eigenbeitrag im Jahr bleibt es bei 50 %.

Gibt es den Bonus mehrmals?

Nein, der Berufseinsteigerbonus wird einmalig gezahlt.

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

Nein. Stand Oktober 2026 ist die Frühstart-Rente ein Gesetzentwurf. Sie ist nicht Teil der Regeln, die ab 1. Januar 2027 für Riester und das Altersvorsorgedepot gelten.

Wie viel Geld soll es geben?

Geplant sind 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren. Über die ganzen 12 Jahre wären das rechnerisch 1.440 €, ohne Erträge.

Müssen Eltern jetzt etwas tun?

Nein. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gibt es nichts zu beantragen.

Hat die Frühstart-Rente etwas mit der Kinderzulage zu tun?

Nein. Die Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind gibt es ab 2027 für Eltern, die selbst in einen geförderten Vertrag einzahlen. Die Frühstart-Rente wäre ein eigenes Konto für das Kind.

Mehr dazu: Kinderzulage · Selbstständige · Berufseinsteiger · Frühstart-Rente

App, Support und Datenschutz

Was kostet die Rentenpilot-App?

Nichts. Die App ist kostenlos, ohne Abo und ohne Werbung.

Welche Daten sammelt die App?

Keine. Die App hat kein Konto, kein Tracking und keine Analyse-Tools. Deine Eingaben bleiben auf deinem iPhone und werden nicht an uns gesendet.

Sagt mir die App, was ich mit meinem Vertrag tun soll?

Nein. Wie die Website rechnet die App mit den gesetzlichen Förderregeln und zeigt alle Wege gleichwertig. Sie berät nicht und vermittelt keine Verträge.

Für welche Geräte gibt es die App?

Für das iPhone. Die nötige iOS-Version steht im App Store. Alle Rechner gibt es auch hier auf der Website.

Die App zeigt andere Zahlen als mein Anbieter. Warum?

Rentenpilot rechnet mit den gesetzlichen Förderregeln und vereinfachten Annahmen. Dein Anbieter kennt deinen Vertrag, deine Kosten und deine Zulagenbescheide. Verbindlich sind die Angaben des Anbieters und der Zentralen Zulagenstelle (ZfA).

Wie lösche ich meine Daten?

Website und App senden keine Eingaben an uns. Auf der Website verschwinden deine Eingaben, wenn du die Seite schließt oder neu lädst. In der App werden lokal gespeicherte Eingaben gelöscht, wenn du die App löschst.

Kann ich bei Rentenpilot eine persönliche Beratung bekommen?

Nein. Rentenpilot berät nicht. Unabhängige Beratung bieten zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Auskunft zur Förderberechtigung gibt die Deutsche Rentenversicherung.

Ich habe einen Fehler gefunden. Was brauche ich für die Meldung?

Beschreib kurz, was du getan hast und was passiert ist. Hilfreich sind Gerät, Betriebssystem, App-Version oder Browser. Bitte keine persönlichen Vertragsdaten mitschicken.

Speichert Rentenpilot meine Eingaben?

Nein. Die Rechner laufen vollständig in deinem Browser. Eingaben werden weder gespeichert noch an einen Server gesendet.

Wird meine Standmitteilung hochgeladen?

Nein. Die PDF-Datei wird nur in deinem Browser gelesen. Es gibt keinen Upload und keine Speicherung. Vertrags-, Versicherungs-, Zulage- und Steuernummern werden nicht ausgelesen.

Nutzt Rentenpilot Cookies oder Analyse-Tools?

Nein. Es gibt keine Cookies, keine Analyse-Tools und keine Skripte von Drittanbietern. Deshalb gibt es auch keinen Cookie-Banner.

Mehr dazu: App · Support · Datenschutz

Wie geht es für dich weiter?

Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.

Über Rentenpilot

Wer steckt hinter Rentenpilot?

Rentenpilot ist ein unabhängiges Informations- und Rechenangebot. Es gibt keine Verbindung zu Anbietern, Versicherern, Banken oder Fondsgesellschaften. Die Angaben zum Betreiber stehen im Impressum.

Wie aktuell sind die Angaben?

Alle Werte stehen in einer zentralen Datei mit Quelle und Stand-Datum. Stand aller Angaben: Oktober 2026.

Wo finde ich eine persönliche Beratung ohne Verkaufsinteresse?

Zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen. Kostenlose Auskunft zur Förderberechtigung gibt die Deutsche Rentenversicherung. Ob jemand als Vermittler oder Berater registriert ist, zeigt das Vermittlerregister.

Quellen

  1. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge (Textarchiv 2026, KW 13) – Deutscher Bundestag. Belegt: Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes am 27.03.2026. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
  4. Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle? – Verbraucherzentrale. Belegt: Einordnung des Altersvorsorgedepots, Kosten, Stolpersteine. Abgerufen: 14.10.2026.

Stand: · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen