Riester wird 2027 neu geregelt. Was heißt das für dich?

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Zulagen und das Altersvorsorgedepot. Der 2027-Check zeigt dir in 6 Schritten, was das für deinen Vertrag oder deinen Einstieg bedeutet.

  • Ohne Anmeldung
  • Daten bleiben auf deinem Gerät
  • Keine Provision

Tage bis zum 1. Januar 2027, dem Start des neuen Förderrechts

Kurz gesagt

Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, bis zu 300 € je Kind und neu das Altersvorsorgedepot ohne Garantiepflicht.

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter (Bestandsschutz). Ob du weiterführst, umstellst, überträgst, ruhen lässt oder kündigst, entscheidest du selbst.

Die neue Förderung in vier Zahlen

bis 540 €

Grundzulage im Jahr

50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil bis 1.800 €.

bis 300 €

Kinderzulage je Kind

1 € je Euro Eigenbeitrag für jedes Kind mit Kindergeldanspruch.

120 €

Mindesteigenbeitrag im Jahr

Ab 10 € im Monat gibt es Zulagen. Darunter keine, auch nicht anteilig.

Bestandsschutz

für Riester-Verträge

Bestehende Verträge werden nicht automatisch umgewandelt. Du entscheidest.

Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026

Was ändert sich 2027 bei der Riester-Rente?

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27.03.2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 08.05.2026 zugestimmt. Ab 1. Januar 2027 richtet sich die Förderung nach deinem Eigenbeitrag: 50 % Grundzulage auf die ersten 360 €, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Je Kind kommen bis zu 300 € dazu.

Neu sind drei Produktarten: das Altersvorsorgedepot ohne Garantiepflicht, ein Standardprodukt mit höchstens 1 % Effektivkosten im Jahr und Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Ausgezahlt wird als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85.

Quellen: Deutscher Bundestag, BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Erst einmal nichts. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen nach bisherigem Recht weiter. Du kannst die Förderung per Erklärung beim Anbieter auf das neue Recht umstellen, ohne dass er zustimmen muss, oder dein Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen. Bisherige Zulagen musst du dafür nicht zurückzahlen. Beides ist unwiderruflich.

Wichtig: Ein neuer geförderter Vertrag stellt alle bestehenden Riester-Verträge automatisch um. Für Wohn-Riester gilt: Entnahmen aus Bestandsverträgen sind bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht möglich.

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Wie viel Zulage bekomme ich?

Drei Beispiele nach den Regeln ab 2027: 1.200 € Eigenbeitrag im Jahr ohne Kinder ergeben 390 € Zulage. 1.800 € ergeben 540 €, mehr Grundzulage gibt es nicht. Mit 145 € und zwei Kindern sind es 72,50 € Grundzulage plus 290 € Kinderzulage, zusammen 362,50 €.

Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026

Was trifft auf dich zu?

Rechner und Werkzeuge

Alle Rechner laufen in deinem Browser. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

Alle Wege ins neue System im Überblick

Rentenpilot als App

Den 2027-Check und die Rechner gibt es auch als iPhone-App: kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Tracking.

Häufige Fragen

Was ändert sich 2027 bei der Riester-Rente?

Ab 1. Januar 2027 gilt das Altersvorsorgereformgesetz. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € je Kind. Neu sind das Altersvorsorgedepot, ein Standardprodukt mit höchstens 1 % Effektivkosten und Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie.

Muss ich mit meinem Riester-Vertrag jetzt etwas tun?

Nein. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz, sie werden nicht automatisch umgewandelt. Wer möchte, kann die Förderung per Erklärung beim Anbieter umstellen oder das Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen. Beides ist unwiderruflich.

Wie viel Zulage bekomme ich ab 2027?

Das hängt von deinem Eigenbeitrag und deinen Kindern ab. 1.200 € Eigenbeitrag im Jahr ohne Kinder ergeben 390 € Grundzulage, 1.800 € ergeben 540 €. Mit 145 € Eigenbeitrag und zwei Kindern sind es 72,50 € Grundzulage plus 290 € Kinderzulage, zusammen 362,50 €.

Ist Rentenpilot eine Beratung?

Nein. Rentenpilot gibt Orientierung und rechnet mit den gesetzlichen Förderregeln. Es gibt keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Vermittlung von Verträgen und keine Provisionen.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Alle Rechner laufen in deinem Browser. Deine Eingaben werden nicht an einen Server gesendet und nicht gespeichert. Eine Standmitteilung wird nur auf deinem Gerät gelesen.

Quellen

  1. FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
  2. Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge (Textarchiv 2026, KW 13) – Deutscher Bundestag. Belegt: Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes am 27.03.2026. Abgerufen: 14.10.2026.
  3. Altersvorsorgereformgesetz – Deutsche Rentenversicherung. Belegt: Förderberechtigung, Zulagen, Auszahlungsformen nach neuem Recht. Abgerufen: 14.10.2026.
  4. Neues Altersvorsorgedepot: Rentenchance oder teure Verkaufsfalle? – Verbraucherzentrale. Belegt: Einordnung des Altersvorsorgedepots, Kosten, Stolpersteine. Abgerufen: 14.10.2026.

Stand: · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen