Riester kündigen: Folgen berechnen und Alternativen vergleichen
Kurz gesagt
Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung: Erhaltene Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Erträge können steuerpflichtig sein und der Pfändungsschutz entfällt.
Der Rechner zeigt dir die grobe Netto-Auszahlung und daneben gleichwertig die Alternativen: weiterführen, ruhen lassen, Förderung umstellen, übertragen und Wohn-Riester.
Folgen-Rechner
Die Werte findest du in deiner Standmitteilung oder du fragst sie beim Anbieter ab.
Hinweis: Rentenpilot gibt Orientierung und rechnet mit den gesetzlichen Förderregeln. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Vermittlung von Verträgen.
Was bedeutet „schädliche Verwendung“?
So nennt das Gesetz eine Auszahlung, die nicht der Altersvorsorge dient, etwa eine Kündigung vor dem Rentenbeginn. Dann fordert der Staat alle Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurück. Der Anbieter behält die Beträge ein und überweist sie an die Zentrale Zulagenstelle.
- Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
- Erträge im Vertrag können steuerpflichtig sein.
- Der Pfändungsschutz für das geförderte Guthaben entfällt.
- Die Beitragsgarantie gilt erst zum Rentenbeginn. Der Rückkaufswert kann unter deinen Einzahlungen liegen.
Quellen: § 93 EStG, BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?
Der Folgen-Rechner zeigt fünf Alternativen gleichwertig neben der Kündigung: den Vertrag weiterführen, ihn ruhen lassen, die Förderung auf das neue Recht umstellen, das Guthaben übertragen oder es für selbst genutztes Wohneigentum nutzen. Bei keiner dieser Alternativen werden bisherige Zulagen zurückgefordert.
Quelle: BMF-FAQ · Stand Oktober 2026
Was ändert sich 2027 für Kündigungen?
Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. Eine Kündigung bleibt eine schädliche Verwendung. Neu ist, dass du die Förderung umstellen oder dein Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen kannst, ohne Zulagen zurückzuzahlen. Für Wohn-Riester gilt: Entnahmen aus Bestandsverträgen sind bis 31.12.2027 nach bisherigem Recht möglich.
Quellen: BMF-FAQ, Deutsche Rentenversicherung · Stand Oktober 2026
Wann gibt es die Vorlagen?
Die Auskunftsanfrage kannst du jederzeit nutzen, um Rückkaufswert, Zulagen und Kosten zu erfragen. Die neutrale Kündigungsvorlage erscheint erst nach dem Folgen-Check und deiner Bestätigung, dass du Folgen und Alternativen gelesen hast. Rentenpilot bewertet nicht, ob eine Kündigung für dich sinnvoll ist.
Wie geht es für dich weiter?
Der 2027-Check zeigt in 6 Schritten deine Zulagen ab 2027 und welche Wege dich betreffen. Alle Wege mit ihren Folgen stehen gleichwertig in der Übersicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?
Der Anbieter zahlt den Rückkaufswert aus, zieht aber vorher alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile ab und führt sie an den Staat zurück. Erträge können steuerpflichtig sein. Der Pfändungsschutz für das geförderte Guthaben entfällt.
Bekomme ich bei einer Kündigung meine Beiträge zurück?
Du bekommst den Rückkaufswert abzüglich Zulagen, Steuervorteilen und Kosten. Gerade in den ersten Jahren kann der Rückkaufswert unter der Summe deiner Beiträge liegen. Die Beitragsgarantie gilt erst zum Rentenbeginn.
Kann ich statt zu kündigen die Beiträge pausieren?
Ja. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen. Das Guthaben und die bisherigen Zulagen bleiben im Vertrag, neue Zulagen gibt es ohne Beiträge nicht. Verwaltungskosten können weiterlaufen.
Wann ist eine Auszahlung keine schädliche Verwendung?
Wenn sie als Rente oder Teilkapital ab dem frühesten Rentenbeginn erfolgt (62 bei Verträgen ab 2012, 60 bei Verträgen bis 2011) oder als Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum (Wohn-Riester). Auch die Übertragung in einen anderen geförderten Vertrag ist keine Kündigung.
Woher bekomme ich den Rückkaufswert und die Zulagen?
Aus deiner jährlichen Standmitteilung oder auf Anfrage beim Anbieter. Auf dieser Seite findest du eine Vorlage für die Auskunftsanfrage.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 93 (Schädliche Verwendung) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen bei Kündigung. Abgerufen: 14.10.2026.
- FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge – Bundesministerium der Finanzen (BMF). Belegt: Zulagen ab 2027, Mindesteigenbeitrag, Produkte, Bestandsverträge, Wohn-Riester. Abgerufen: 14.10.2026.
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 (bisheriges Recht) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Belegt: Auszahlung frühestens mit 62 bzw. 60, bis zu 30 % Teilkapital, Kleinbetragsrente. Abgerufen: 14.10.2026.
Stand: · Redaktion Rentenpilot · Alle Quellen